Wege zur Therapie

Ablauf

Kontakt/Anmeldung

Um einen ersten persönlichen Termin zu vereinbaren, rufen Sie bitte direkt in der Praxis an (Telefonzeiten Sekretariat: Dienstag 9:00–11:00 Uhr, Mittwoch 10:30–13:00 Uhr und Donnerstag 9:00–11:00 Uhr) oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Wir schicken Ihnen einen Anmeldebogen zu und nehmen Sie in unsere Interessentenliste auf, sobald der Anmeldebogen ausgefüllt bei uns vorliegt. Wir versuchen dann zeitnah einen Sprechstundentermin bei der jeweiligen Therapeutin für Sie zu finden.
Sollte dies in unserer Praxis nicht möglich sein, bekommen Sie Unterstützung über die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern oder den Psychotherapeuten-Suchdienst der PTK Bayern.

Psychotherapeutische Sprechstunde/Therapieempfehlung

Die psychotherapeutische Sprechstunde ist ein erstes unverbindliches Informations- und Diagnostikgespräch. Im persönlichen Kontakt können wir mehr über Ihre psychischen Beschwerden, Therapieziele und Vorbehandlungen erfahren. So können wir zu einer ersten diagnostischen Einschätzung kommen und herausfinden, ob bzw. welche Art der Behandlung für Sie geeignet ist bzw. können Ihnen alternative oder ergänzende Behandlungsverfahren empfehlen. Eine ambulante Verhaltenstherapie darf von uns nur empfohlen werden, wenn eine krankheitswertige psychische Störung vorliegt und kann nicht immer nach der Sprechstunde bei uns in der Praxis begonnen werden (z.B. wenn kein Therapieplatz frei ist oder wir das entsprechende Therapieverfahren nicht anbieten). Es kann daher notwendig sein, Sprechstundentermine in verschiedenen Praxen wahrzunehmen. Insgesamt können je nach Alter bis zu fünf 50-minütige Sprechstunden durchgeführt werden.

Bitte bringen Sie zur psychotherapeutischen Sprechstunde Ihre (die Ihres Kindes) Versichertenkarte der Krankenkasse mit.

Probatorische Sitzungen/Antragstellung

Wird eine ambulante Psychotherapie empfohlen, können im Anschluss an die Sprechstundentermine je nach Alter zwei bis sechs probatorische Sitzungen folgen, um den psychotherapeutischen Behandlungsbedarf vertieft zu erfassen. Sowohl die Sprechstunden, als auch die probatorischen Sitzungen werden von gesetzlichen Kassen meist grundsätzlich übernommen.

In der Probatorik werden viele Informationen im persönlichen Gespräch mit dem*der Patient*in – bei Kindern und Jugendlichen auch mit den Bezugspersonen – sowie mittels Fragebogen oder testpsychologischen Untersuchungen eingeholt.
Neben den Symptomen geht es auch um die aktuelle Lebenssituation und das Umfeld, sowie die Lebensgeschichte und eventuelle Vorbehandlungen (z.B. eine bereits begonnene oder abgeschlossene Psychotherapie, stationäre Aufenthalte oder Medikamente). Diese Informationen dienen der Vorbereitung der Antragstellung an die Krankenkasse. Für den Antrag wird ein sogenannter Konsiliarbericht benötigt, den Haus- oder Kinderarzt*ärztin ausstellen kann (Hier soll eine mögliche medizinische Ursache für die psychische Belastung ausgeschlossen werden, d.h. beispielsweise kann eine Schilddrüsenunterfunktion eine depressive Verstimmung verursachen).
Zusätzlich wird in diesen „Probe-Sitzungen“ geklärt, ob die Basis für eine gute therapeutische Zusammenarbeit gegeben ist.

Therapiebeginn/Therapieverlauf

Wenn alle diese Fragen geklärt sind, wird über Ihre Psychotherapeutin ein Antrag an die Krankenkasse gestellt. Jugendliche Patient*innen ab ca. 16 Jahren können diesen Antrag selbst stellen, ansonsten die Sorgeberechtigten. Bei gemeinsamem Sorgerecht ist – wie für jedes psychotherapeutische Gespräch – die Zustimmung beider Sorgeberechtigten erforderlich.

Je nach Art, Dauer und Schwere der Erkrankung kann eine

  • Akuttherapie (maximal 12 Sitzungen) bzw.
  • Kurzzeittherapie 1 und 2 (jeweils 12 Sitzungen pro Therapieblock; bei Kindern und Jugendlichen zusätzlich 6 Bezugspersonensitzungen) oder eine
  • Langzeittherapie beantragt werden (maximal 60 Sitzungen; bei Kindern und Jugendlichen zusätzlich 15 Bezugspersonensitzungen).

Nachdem die Therapie von uns bei Ihrer Krankenkasse beantragt und genehmigt worden ist, vereinbaren wir Termine für die therapeutischen Sitzungen. Diese finden in der Regel kontinuierlich 1× pro Woche statt und dauern 50 Minuten. Gegen Ende der Therapie werden die Termine seltener, da Sie in zunehmendem Maße auch ohne therapeutische Unterstützung zurechtkommen.

Kosten/Leistungen

Gesetzliche Krankenversicherung

Verhaltenstherapie ist eine antragspflichtige Leistung der gesetzlichen Krankenkassen, d.h. nach den Sprechstunden / probatorischen Stunden müssen weitere Sitzungen bei der Krankenkasse (z.T. unter Hinzuziehung eines unabhängigen Gutachters) beantragt werden. Erst nach der Bewilligung durch die Krankenkasse dürfen wir weitere Sitzungen durchführen bzw. werden die Kosten zuverlässig von Ihrer Krankenkasse übernommen.

Bitte informieren Sie uns unbedingt über vorangegangene ambulante Therapien – unabhängig davon, ob diese abgeschlossen oder abgebrochen wurden!

Private Krankenversicherung/Beihilfe

In diesem Fall hängt die Kostenübernahme von der jeweiligen Krankenkasse bzw. dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Krankenkasse geschlossen haben.

Bitte erkundigen Sie sich in jedem Fall vor dem ersten Termin bei Ihrer Krankenkasse

  • ob und in welchem Umfang diese die Kosten einer ambulanten Psychotherapie trägt
  • bei welcher Art der therapeutischen Behandlung und Qualifikation des Therapeuten eine Kostenübernahme erfolgt
  • welche Art des Antrages notwendig ist

Das Honorar der psychotherapeutischen Leistungen richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP/GOÄ)

Selbstzahler

Manchmal entscheiden sich Klient*innen dafür, die Kosten für eine Psychotherapie selbst zu übernehmen, z.B. wenn keine krankheitswertige Diagnose gestellt werden kann, aber dennoch das Bedürfnis nach professioneller Unterstützung besteht. Die psychotherapeutischen Leistungen werden entsprechenden der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP/GOÄ) privat in Rechnung gestellt.

Eine Erstattungsmöglichkeit durch die Krankenkassen ist nicht gegeben.

Ausfallhonorar

Wir arbeiten in unserer Praxis nach dem Bestellsystem, d.h. jeder vereinbarte Termin ist individuell mit Ihnen abgesprochen und ausschließlich für Sie reserviert. So können Sie sicher sein, dass wir die Wartezeiten in unserer Praxis und den zeitlichen Aufwand Ihrer Termine bei uns für Sie so klein wie möglich halten.

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können – unabhängig von den Gründen, also auch im Krankheitsfall – müssen Sie diesen mindestens 48 Stunden vorher bei uns absagen.

Dies kann gerne auch telefonisch (AB) oder per E-Mail erfolgen. Sollten wir keine rechtzeitige Absage von Ihnen erhalten, behalten wir uns vor, ein Ausfallhonorar privat in Rechnung zu stellen.